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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Aufträge (auch Zusatzaufträge) zwischen dem Auftraggeber und der Firma „IRS Messtechnik, Ing. Robert Stiefmüller“ in 6250 Kundl, Mühlbachweg 8, kurz IRS genannt.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie von IRS ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (sofern vorhanden), werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung nicht anerkannt.

 

2. Bauthermographie

Thermografie ist die Sichtbarmachung und Messung der von einem Objekt abgestrahlten thermischen Energie mit Hilfe einer Kamera. Dabei werden Oberflächentemperaturen bildlich dargestellt. Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperaturen können Rückschlüsse auf den Bauzustand bzw. Ausführungszustand hinsichtlich des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle gezogen werden. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, welche zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.

 

Für eine thermographische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein und geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch IRS mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebenisse keine Gewährleistung übernommen werden.
Bei der Bau-Thermografie wird im Gegensatz zu Labormessungen, in der Regel nicht unter stationären Bedingungen, höchstens unter quasistationären Bedingungen, gearbeitet. Es sind daher die genauen Werte der Wärmeübergangswiderstände nicht bekannt und kann daher der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) nicht direkt bestimmt werden.

 

Eine Außenthermografie kann in der Regel nur zur orientierenden Messung und Beurteilung herangezogen werden. Eine energetische Beurteilung eines Gebäudes und anschließende Maßnahmenberatung ist daher bei ausschließlicher Außenthermografie nicht möglich! Bei der orientierenden Thermografie muss geprüft werden, wodurch besondere thermische Auffälligkeiten zustande kommen (z. B. Heizkörper hinter der Mauer, unterschiedliches Material durch Reparaturarbeiten usw.).

 

Aus bauphysikalischen Gründen können Bauteile wie Außenecken (Tauwasser- und Schimmelgefahr, hohe Wärmeverluste), Geschoßdecken, Kellerdecken, Anschlüsse der obersten Geschoßdecken, Anschlüsse an das ausgebaute Dachgeschoß, Außenfenster, Außentüre, Glasoberflächen, Oberflächentemperaturen, Balkonauskragungen, Dachgeschoßausbauten, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, überdämmte Beton- oder Stahlteile, geringfügige Gebäudeundichtheiten und flächenhafte Wärmebrücken, nicht oder nur eingeschränkt bewertet werden.

 

Die Innenthermografie, insbesondere mit Unterstützung durch Unterdruck im Gebäude, bietet den Vorteil, dass durch die bessere Temperaturauflösung meist detailreicher bzw. überhaupt erst abgebildet werden kann. In bewohnten Gebäuden herrscht über einen längeren Zeitraum eine relativ gleichmäßige Raumtemperatur und ist daher eine fast gänzliche Unabhängigkeit von Witterungseinflüssen gegeben. So sind auch Thermografien am Tage möglich. Die einzelnen Leistungen für die gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber detailliert in einem Angebot oder in einer Preisliste mitgeteilt.

 

3. Sonstige thermographische Untersuchungen

Bei anderen thermographischen Untersuchungen wie beispielsweise Fachwerkuntersuchungen, Anlageninspektion oder Verfahrenstechnik, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert. Die Gewährleistung für die Messergebenisse ergibt sich dann aus dem speziellen Auftrag.

 

4. Leckortung an Rohrsystemen

Thermographie, Horchgerät, Tracer-Gas-Verfahren, Korrelationsmessverfahren etc. sind Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten und Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage zu finden. Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem augenblicklichen Stand der Technik durch.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen, der Ortung dienenden Angaben dem Messtechniker vor Ort mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Leckortung durchgeführt werden kann. Im Falle unrichtiger Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits. Bei der Leckortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, sofort geöffnet, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden kann. IRS übernimmt bei der Öffnung von Schadstellen keine Haftung für Schäden am gesamten Bauwerk. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber.

 

Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagenbilder auf dem Monitor zeigen, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist.

 

Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber.
Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrmals eine Leckortung vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums an der größten Leckage entweicht.

 

5. Bautrocknung

Die für die Entfeuchtung benötigten Betriebsmittel und Vorrichtungen (z.B. Strom samt Anschlüssen, Wasserabläufe) sind vom Auftraggeber kostenfrei beizustellen. Der Auftraggeber muss die Lokalitäten in denen die Trocknungsgeräte aufgestellt werden vor dem Zutritt von Fremden sichern und das Objekt versperren.

 

Für Mängel, die durch Überlassung der Trocknungsgeräte vor Ort entstehen und durch Dritte verursacht wurden, haftet der Auftraggeber. Die vor Ort aufgestellten Geräte sind sorgfältig zu behandeln und diebstahlsicher zu verwahren. Diebstähle sind an IRS sofort zu melden. Schäden, die den ordentlichen Gebrauch der Geräte erschweren oder verhindern, sind sofort an IRS zu melden..

 

6. Angebote, Nebenabreden

Die Angebote von IRS werden nur schriftlich erteilt und sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Werklohnes. Angebote verstehen sich 2 Monate ab Angebotsdatum als Fixpreis, sofern Leistungsumfang und -art gleichgeblieben sind.
Neben den abgeschlossenen Verträgen bestehen keine sonstigen Abreden.

 

7. Leistungsvergütung

Generell wird die Ortung einer Leckstelle & die Trocknung gemäß unserer gültigen Preisliste abgerechnet. Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Jede angefangene weitere Stunde wird als volle Stunde verrechnet. Als Messstunde gelten die Geräteeinsatzzeiten einschließlich Auf- und Abbau der Geräte. Erforderliche Nebengeräte bzw. Nebenleistungen wie z.B. Hebebühnen, Absperrungen, Genehmigungen udgl. sind nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Kosten für Aufheizung bzw. Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet.

 

8. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich exklusiv der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt, netto Kassa zahlbar. Auch bei der Abwicklung über Dritte (Versicherungen usw.) ist die Leistung sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet. Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden ausnahmslos nachgefordert.

 

9. Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes
gelten dessen zwingende Bestimmungen

Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Rechnungsverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von IRS anerkannt.

 

10. Haftung

Für den Fall, dass durch IRS ein Schaden nach Durchführung des Auftrages eintritt, muss der Auftraggeber IRS unverzüglich verständigen und IRS die Besichtigung des Schadens vor Behebung ermöglichen, widrigenfalls jeder Schadenersatz ausgeschlossen wird. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Rechnungsverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von IRS anerkannt.

 

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und IRS kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Firmensitz von IRS vereinbart. Als Sachverständige im Streitfalle werden jene der Wirtschaftskammer Tirol vereinbart.

 

Unsere Kontaktdaten:

IRS Messtechnik

Mühlbachweg 8, 6250 Kundl

Telefon: +43 (0) 5338 8544-99

E-Mail: office@irs-messtechnik.at

Kundl, am 31.01.2023